Veranstalter des It’s my life-Festival, nachfolgend „Festival“ genannt, ist:
power of coaching
Claudia Naumann-Schiel
Quastenhornweg 26, 14089 Berlin
E-Mail: kontakt@itsmylifefestival.de
Mitorganisator: Dr. Philip Streit, Moserhofgasse 42, 8010 Graz
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und für die Teilnahme am Festival. Sie gelten gegenüber den Personen, die ein Ticket erwerben, sowie gegenüber den Personen, auf die ein Ticket wirksam übertragen wurde. Beide werden nachfolgend als „Teilnehmende“ bezeichnet.
Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Ergänzend gelten die vor dem Ticketkauf zugänglich gemachten Informationen zur Veranstaltung sowie die Sicherheits- und Hausregeln des jeweiligen Veranstaltungsortes. Spätere Anweisungen des Veranstalters, der Workshopleitenden, des Veranstaltungspersonals oder des Betreibers des Veranstaltungsortes gelten, soweit sie aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich und für die Teilnehmenden zumutbar sind.
Das Festival findet am beziehungsweise im Zeitraum vom 19. bis 20.09.2026 im Veranstaltungsort Strandbad Wannsee, Wannseebadweg 25, 14129 Berlin statt.
Inhalt des Festivals sind insbesondere Workshops, Vorträge, moderierte Austauschformate und weitere im veröffentlichten Programm angekündigte Angebote.
Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung ist die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs veröffentlichte Festivalbeschreibung. Allgemeine Werbeaussagen oder beispielhafte Darstellungen begründen keine Garantie für einen bestimmten persönlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, vermittelt das Ticket die Teilnahmeberechtigung für das Festival als Gesamtveranstaltung. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Workshop, bei einer bestimmten Workshopleitung, zu einer bestimmten Uhrzeit oder in einem bestimmten Raum besteht nur, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich als verbindliche Einzelleistung bestätigt wurde.
Bei Workshops und Räumen mit begrenzter Kapazität kann der Zutritt auf die jeweils verfügbare Teilnehmerzahl beschränkt werden. Der Veranstalter sorgt für ein sachgerechtes, transparentes Vergabe- oder Anmeldeverfahren. Die Teilnahme am Festival insgesamt bleibt hiervon unberührt.
Kann ein angekündigter Workshop aufgrund einer plötzlichen Erkrankung der Workshopleitung, höherer Gewalt oder anderer kurzfristig eintretender, vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht wie vorgesehen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, den Workshop durch einen anderen, möglichst gleichwertigen oder thematisch vergleichbaren Workshop zu ersetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Workshops oder durch eine bestimmte Workshopleitung besteht nicht, auch wenn dieser ausdrücklich als Einzelleistung ausgewählt und bestätigt wurde. Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt, wenn sich hierdurch der Gesamtcharakter oder der wesentliche Leistungsumfang des Festivals erheblich verändert.
Die Darstellung der Tickets im Online-Ticketshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt die bestellende Person ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Tickets ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter oder der von ihm beauftragte Ticketdienstleister eine Buchungs- oder Kaufbestätigung per E-Mail übermittelt.
Der Ticketverkauf kann technisch über den Dienstleister Diginights GmbH abgewickelt werden. Sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, bleibt der Veranstalter Vertragspartner für die Durchführung des Festivals. Ergänzende Bedingungen des Ticketdienstleisters gelten nur für dessen eigene Leistungen, insbesondere die technische Bestell- oder Zahlungsabwicklung.
Die bestellende Person ist verpflichtet, die bei der Bestellung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen. Sie hat insbesondere eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang der Buchungsbestätigung sowie des Tickets zu kontrollieren.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Vertragstext und die beim Kauf geltende Fassung dieser AGB werden der bestellenden Person nach Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt oder können von ihr gespeichert und ausgedruckt werden.
Es gelten die im Bestellprozess angegebenen Preise. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller unvermeidbaren, bereits vorhersehbaren Preisbestandteile angegeben.
Zusätzlich anfallende Gebühren, beispielsweise für eine ausdrücklich gewählte besondere Zahlungs- oder Versandart, werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Ticketshop angezeigt.
Der Ticketpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
Bei fehlgeschlagener, zurückgerufener oder nicht autorisierter Zahlung ist der Veranstalter nach erfolgloser Zahlungsaufforderung berechtigt, die Buchung zu stornieren. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz tatsächlich entstandener Kosten bleiben unberührt.
Das Ticket wird grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder in einem Kundenkonto bereitgestellt.
Das Ticket kann beim Einlass digital auf einem geeigneten mobilen Gerät oder, soweit im Ticketshop vorgesehen, als lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden.
Jedes Ticket beziehungsweise jeder Ticketcode berechtigt nur zum einmaligen Einlass an beiden Tagen des Festivals (19. und 20.09.2026). Wird derselbe Ticketcode mehrfach vorgelegt, erhält grundsätzlich die Person Zutritt, deren Ticket zuerst ordnungsgemäß kontrolliert wurde. Der Veranstalter kann bei nachvollziehbaren Zweifeln einen Identitäts- oder Berechtigungsnachweis verlangen.
Personalisierte Tickets sind nur zusammen mit einem geeigneten amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Nach dem erstmaligen Einlass kann das Ticket durch ein Einlassband, einen Stempel oder einen anderen Berechtigungsnachweis ersetzt werden. Dieser ist während des Festivals auf Verlangen vorzuzeigen und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Verlust, Beschädigung oder unbefugte Weitergabe eines Tickets sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzticket kann ausgestellt werden, wenn die ursprüngliche Buchung eindeutig nachgewiesen und das ursprüngliche Ticket technisch gesperrt werden kann.
Da es sich bei dem Festival um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Ticketkauf ist daher nach Vertragsschluss verbindlich.
Nimmt eine teilnahmeberechtigte Person aus persönlichen Gründen nicht oder nur teilweise am Festival teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, persönlichen Terminüberschneidungen, verspäteter Anreise, Reiseproblemen, fehlenden Reiseunterlagen oder einer Änderung persönlicher Pläne.
Die Regelungen über die Übertragung eines Tickets auf eine andere Person gemäß Ziffer 7 bleiben unberührt.
Gesetzliche Rechte bei einer Absage, erheblichen Verlegung oder nicht vertragsgemäßen Durchführung des Festivals bleiben unberührt.
Ein noch nicht verwendetes Ticket darf auf eine andere Person übertragen werden, sofern es nicht zu gewerblichen Zwecken erworben wurde und die Übertragung über das vom Veranstalter vorgesehene Verfahren erfolgt.
Bei einem personalisierten Ticket muss die Änderung der teilnehmenden Person vor dem erstmaligen Einlass und mindestens 48 Stunden vor Beginn des Festivals über ichbindabei@itsmylifefestival.de beantragt werden. Dabei sind mindestens die Bestellnummer sowie der bisherige und der neue vollständige Name anzugeben.
Die Übertragung wird bei personalisierten Tickets erst wirksam, wenn sie durch den Veranstalter oder den Ticketdienstleister bestätigt oder ein entsprechend geändertes Ticket ausgestellt wurde.
Für die erste Übertragung wird keine Gebühr erhoben. Sollte es zu mehr als einer Übertragung kommen, entstehen für jede weitere Übertragung jeweils 10,-- Euro an Gebühr. Diese ist vor Übertragung zu entrichten.
Die neue teilnehmende Person tritt hinsichtlich der Festivalteilnahme in die Rechte und Pflichten aus dem Ticketvertrag ein. Die ursprüngliche kaufende Person bleibt für noch offene Zahlungsansprüche aus der ursprünglichen Bestellung verantwortlich.
Der gewerbliche oder gewerbsmäßige Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Ebenfalls untersagt ist ein Weiterverkauf zu einem Preis, der den ursprünglichen Ticketpreis zuzüglich tatsächlich angefallener und nachweisbarer Übertragungskosten wesentlich übersteigt.
Tickets dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gewerblich beworben, als Bestandteil eines kommerziellen Angebots eingesetzt oder für nicht genehmigte Gewinnspiele und Werbeaktionen verwendet werden.
Das Festivalprogramm kann aus sachlichen Gründen geändert werden. Hierzu zählen insbesondere die Erkrankung oder Verhinderung von Workshopleitenden, Referierenden oder anderen Mitwirkenden, technische oder räumliche Erfordernisse sowie notwendige Anpassungen des Zeitplans.
Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Mitwirkende oder Programmpunkte durch gleichwertige oder thematisch vergleichbare Angebote zu ersetzen und Zeiten oder Räume zu ändern, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang des Festivals erhalten bleiben.
Geringfügige und zumutbare Programm-, Raum- oder Zeitänderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Ticketpreises.
Entfällt ein wesentlicher, ausdrücklich als verbindlich zugesagter Bestandteil des Festivals ersatzlos oder wird der Gesamtcharakter der Veranstaltung erheblich verändert, bleiben die gesetzlichen Rechte der Teilnehmenden unberührt.
Informationen über wesentliche Änderungen werden über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse und/oder auf der offiziellen Festivalwebsite bekannt gegeben. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten und die entsprechenden Informationen vor der Anreise zu prüfen.
Der Veranstalter darf den Veranstaltungsort, den Beginn, das Ende oder den Termin des Festivals ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Teilnehmenden unter Berücksichtigung aller Umstände zumutbar ist.
Eine rein geringfügige Änderung innerhalb desselben Veranstaltungsortes oder desselben Veranstaltungstages gilt grundsätzlich nicht als erhebliche Verlegung.
Bei einer erheblichen Termin- oder Ortsverlegung wird das Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin beziehungsweise den neuen Veranstaltungsort gültig. Ist die Teilnahme aufgrund der erheblichen Verlegung für die betreffende Person objektiv nicht zumutbar, kann sie innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des gezahlten Ticketpreises verlangen.
Wird das Festival vor Beginn vollständig abgesagt und kein zumutbarer Ersatztermin angeboten, wird der gezahlte Ticketpreis erstattet.
Muss das Festival nach Beginn aus Sicherheitsgründen, aufgrund einer behördlichen Anordnung, wegen gefährlicher Wetterbedingungen oder aufgrund eines sonstigen vom Veranstalter nicht beherrschbaren Ereignisses unterbrochen werden, wird es nach Möglichkeit fortgesetzt.
Muss ein wesentlicher Teil des Festivals endgültig entfallen, richtet sich ein Anspruch auf anteilige Erstattung nach dem Umfang der bereits erbrachten und der entfallenen Leistungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
Als Ereignisse außerhalb des beherrschbaren Einflussbereichs des Veranstalters kommen insbesondere Naturereignisse, gefährliche Wetterlagen, Feuer, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Energie- oder Wasserversorgung, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe außerhalb des Betriebs des Veranstalters sowie vergleichbare schwerwiegende Ereignisse in Betracht.
Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 15.
Notwendige Sicherheitsmaßnahmen, kurzfristige Unterbrechungen und unwesentliche Einschränkungen, durch die der Gesamtcharakter des Festivals nicht erheblich beeinträchtigt wird, begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
Der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Personen üben während des Festivals das Hausrecht aus.
Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals, der Workshopleitenden, des Sicherheitsdienstes und des Betreibers des Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.
Alle Teilnehmenden sind zu einem respektvollen, achtsamen und diskriminierungsfreien Umgang miteinander verpflichtet.
Untersagt sind insbesondere:
Eine Person kann vom Festival ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Vor einem Ausschluss soll grundsätzlich eine angemessene Aufforderung zur Verhaltensänderung oder Verwarnung erfolgen.
Eine vorherige Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn das Verhalten besonders schwerwiegend ist, andere Personen gefährdet, eine Straftat darstellt oder eine Fortsetzung der Teilnahme für den Veranstalter oder andere Teilnehmende unzumutbar wäre.
Beruht der Ausschluss auf einem von der ausgeschlossenen Person schuldhaft verursachten wichtigen Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
Erscheint eine Person aufgrund ihres Zustands erkennbar nicht in der Lage, sicher am Festival teilzunehmen, oder geht von ihr eine konkrete Gefahr für sich oder andere aus, kann der Einlass verweigert oder die weitere Teilnahme beendet werden.
Die Teilnahme am Festival ist ab einem Mindestalter von 16 Jahren gestattet. Jüngere Personen können in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.
Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung für einzelne Angebote besondere Voraussetzungen genannt werden, sind diese zu beachten.
Teilnehmende sind dafür verantwortlich, dem Veranstalter bei Bedarf rechtzeitig mitzuteilen, wenn sie aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder sonstigen Einschränkung angemessene Unterstützung für die Teilnahme benötigen. Der Veranstalter prüft im Rahmen des Zumutbaren und tatsächlich Möglichen, welche Unterstützung bereitgestellt werden kann.
Die Festivalangebote dienen der Information, Inspiration, persönlichen Reflexion, Bildung und dem Austausch.
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, stellen die Workshops und Vorträge keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung dar. Sie ersetzen keine individuell erforderliche medizinische oder psychotherapeutische Beratung.
Die Teilnahme an Übungen, Gesprächen und Reflexionsformaten erfolgt freiwillig. Teilnehmende können einzelne Übungen jederzeit ablehnen oder abbrechen, ohne dies begründen zu müssen.
Die Teilnehmenden entscheiden eigenverantwortlich, welche persönlichen Informationen sie in Workshops oder Gesprächsformaten mitteilen.
Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Eine Eigenverantwortung der Teilnehmenden entbindet den Veranstalter nicht von seinen gesetzlichen Schutz-, Organisations- und Verkehrssicherungspflichten.
Bei Workshops können persönliche Erfahrungen, Gedanken und Lebenssituationen besprochen werden. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre anderer Personen zu achten.
Persönliche Aussagen, Geschichten oder Informationen anderer Teilnehmender dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung weder aufgezeichnet noch unter Namensnennung oder in identifizierbarer Form veröffentlicht oder an außenstehende Personen weitergegeben werden.
Der Veranstalter weist die Teilnehmenden auf den vertraulichen Charakter persönlicher Austauschrunden hin. Er kann jedoch nicht garantieren, dass sich einzelne Teilnehmende entgegen ihren Verpflichtungen verhalten.
Gesetzliche Offenlegungs- und Anzeigepflichten sowie Mitteilungen zur Abwehr einer konkreten Gefahr bleiben unberührt.
Während des Festivals können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Veröffentlichung der Aufnahmen ergeben sich aus der gesonderten Foto- und Datenschutzinformation, die vor dem Ticketkauf und während des Festivals zugänglich gemacht wird.
Der bloße Erwerb eines Tickets gilt nicht als uneingeschränkte Einwilligung in die werbliche Veröffentlichung individuell hervorgehobener Porträt-, Interview- oder Testimonialaufnahmen.
Individuell hervorgehobene Porträtaufnahmen, Interviews oder Testimonials, die für Werbung, Social Media oder sonstige Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden sollen, werden grundsätzlich nur nach einer gesonderten Einwilligung angefertigt und veröffentlicht, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Erlaubnis eingreift.
Übersichts- und Situationsaufnahmen des Festivalgeschehens dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angefertigt und verwendet werden. Berechtigte Interessen erkennbar abgebildeter Personen sind zu berücksichtigen.
Teilnehmende, die nicht erkennbar aufgenommen werden möchten, können sich während des Festivals an die durch T-Shirts deutlich gekennzeichneten Mitarbeitenden sowie die jeweiligen Workshopleitenden oder im Vorfeld an kontakt@itsmylifefestival.de wenden. Der Veranstalter wird den Wunsch bei geplanten Aufnahmen im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren berücksichtigen.
Teilnehmende dürfen private Fotoaufnahmen anfertigen, sofern dadurch weder Workshops gestört noch Rechte anderer Personen verletzt werden.
Foto-, Film- oder Tonaufnahmen von Workshopinhalten, Präsentationen oder persönlichen Äußerungen anderer Teilnehmender sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters, der betreffenden Workshopleitung und der erkennbar betroffenen Personen zulässig.
Das Tragen und Verwenden von Smart-Brillen sowie sonstigen am Körper getragenen oder unauffällig einsetzbaren Geräten mit integrierter Kamera-, Mikrofon-, Livestream- oder sonstiger Aufzeichnungsfunktion ist während des Festivals grundsätzlich nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere in Workshops, Vorträgen, Austauschformaten, Reflexionsrunden sowie in sonstigen Bereichen, in denen persönliche Äußerungen oder vertrauliche Inhalte Gegenstand des Programms sind.
Entsprechende Geräte dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie vollständig ausgeschaltet und so verstaut sind, dass Foto-, Film-, Ton-, Livestream- oder sonstige Aufnahmen ausgeschlossen sind. Das bloße Deaktivieren einer sichtbaren Aufnahmeanzeige genügt nicht.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters sowie, soweit erforderlich, der Zustimmung der betroffenen Workshopleitung und der erkennbar aufgenommenen oder aufgezeichneten Personen.
Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen sind berechtigt, bei einem begründeten Verdacht auf eine mögliche Aufnahme oder Übertragung zu verlangen, dass das betreffende Gerät unverzüglich abgenommen, vollständig ausgeschaltet und sicher verstaut wird.
Wer entgegen diesen Bestimmungen Aufnahmen oder Übertragungen anfertigt, hat diese unverzüglich zu beenden. Der Veranstalter kann verlangen, dass unzulässig angefertigte Aufnahmen gelöscht und nicht veröffentlicht, weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Gesetzliche Ansprüche der aufgenommenen Personen und des Veranstalters bleiben unberührt.
Verweigert eine teilnehmende Person die Befolgung einer entsprechenden Anweisung oder fertigt sie trotz des Verbots Aufnahmen an, kann ihr der Einlass verweigert oder sie vom weiteren Festival ausgeschlossen werden. Sofern der Verstoß von der betreffenden Person zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Smart-Brillen oder vergleichbare Geräte, die aufgrund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen als notwendiges Hilfsmittel verwendet werden, sind dem Veranstalter möglichst vor dem Festival mitzuteilen. Der Veranstalter wird gemeinsam mit der betreffenden Person eine angemessene Lösung suchen. Aufnahme-, Speicher- und Übertragungsfunktionen müssen auch in diesem Fall grundsätzlich deaktiviert bleiben, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertretungen, Beschäftigten, Workshopleitenden, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Der Veranstalter übernimmt keine Verwahrung für Garderobe, Taschen, technische Geräte, Wertgegenstände oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
Präsentationen, Arbeitsblätter, Übungen, Texte, Grafiken, Konzepte, Audio- und Videoinhalte sowie sonstige Festival- und Workshopmaterialien können urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
Überlassene Materialien dürfen ausschließlich für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch verwendet werden, soweit der Veranstalter oder die jeweilige Workshopleitung keine weitergehende Nutzung gestattet.
Ohne vorherige Zustimmung ist es insbesondere nicht gestattet, Materialien vollständig oder in wesentlichen Teilen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verkaufen, in eigene entgeltliche Angebote zu übernehmen oder zur Entwicklung konkurrierender Workshopangebote zu verwenden.
Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der kaufenden und teilnehmenden Personen zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Ticketvertrags sowie zur Organisation und Sicherheit des Festivals.
Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung.
Soweit für bestimmte Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die für die Vertragsdurchführung erforderliche Datenverarbeitung ist unabhängig von einer freiwilligen Einwilligung in Werbung, Newsletter oder individuell hervorgehobene Foto- und Filmaufnahmen.
Vertragsbezogene Informationen, insbesondere Buchungsbestätigungen, Tickets, Hinweise zur Anreise sowie Mitteilungen über wesentliche organisatorische Änderungen, dürfen an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Die kaufende Person ist verpflichtet, eine funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben, ihr Postfach regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Nachrichten des Veranstalters nicht durch Spamfilter blockiert werden.
Werbung und Newsletter werden nur versandt, wenn hierfür eine gesetzliche Erlaubnis oder eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist die andere Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters. Gleiches gilt, wenn die andere Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.