Diese Foto-, Film-, Ton- und Datenschutzinformation gilt für die Anfertigung und Verwendung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen während des Festival It’s my life am 19./20.09.2026 in Strandbad Wannsee, Wannseebadweg 25, 14129 Berlin
Sie ergänzt insbesondere:
Ziffer 10 „Einlass, Hausrecht und Verhalten auf dem Festival“,
Ziffer 13 „Vertraulichkeit und Schutz anderer Teilnehmender“ sowie
Ziffer 14 „Foto-, Film- und Tonaufnahmen“
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Festivals.
Die Zustimmung zu den Festival-AGB, der Kauf eines Tickets oder das Betreten des Festivalgeländes stellen keine pauschale Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung individuell hervorgehobener Foto-, Film- oder Tonaufnahmen dar.
Soweit eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, wird diese gesondert, freiwillig und für einen bestimmten Zweck eingeholt. Die Teilnahme am Festival ist nicht davon abhängig, dass eine solche Einwilligung erteilt wird.
Diese Information betrifft ausschließlich Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Festival. Für die Verarbeitung von Daten beim Besuch der Website, beim Ticketkauf, bei der Zahlungsabwicklung oder beim Bezug eines Newsletters gilt zusätzlich die allgemeine Datenschutzerklärung unter:
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Veranstalter veranlassten Foto-, Film- und Tonaufnahmen ist:
power of coaching
Quastenhornweg 26, 14089 Berlin
E-Mail: kontakt@itsmylifefestival.de
Im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind,
Stimme und gesprochene Äußerungen, sofern eine Tonaufnahme ausdrücklich vorgesehen und rechtlich zulässig ist,
Datum, Uhrzeit und Bereich der Aufnahme,
Informationen, die sich aus der konkreten Veranstaltungssituation ergeben,
gegebenenfalls Name, Funktion oder Festivalrolle einer Person, wenn diese Angaben mit einer Aufnahme verbunden werden,
bei freiwilligen Interviews oder Testimonials die von der betreffenden Person mitgeteilten Angaben.
Eine biometrische Identifizierung, Gesichtserkennung oder automatisierte Analyse von Gesichtern findet nicht statt.
Der Veranstalter beabsichtigt nicht, durch Aufnahmen gezielt besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Angaben zur sexuellen Orientierung, zu erfassen.
Persönliche Äußerungen, Arbeitsergebnisse, beschriftete Arbeitsmaterialien, Namensschilder und vertrauliche Gesprächsinhalte sollen nicht gezielt aufgenommen werden.
Der Veranstalter berücksichtigt bei sämtlichen Aufnahmen die Persönlichkeitsrechte, die Privatsphäre und die vernünftigen Erwartungen der Teilnehmenden.
Insbesondere gelten folgende Grundsätze:
Aufnahmen werden nur in dem für die genannten Zwecke erforderlichen Umfang angefertigt.
Personen werden nicht in entwürdigenden, peinlichen, emotional besonders verletzlichen oder sonst kompromittierenden Situationen aufgenommen oder dargestellt.
Rückzugsbereiche, Sanitärbereiche und sonstige besonders geschützte Räume sind vollständig aufnahmefrei.
Persönliche Reflexionsprozesse und vertrauliche Gespräche genießen besonderen Schutz.
Es werden grundsätzlich keine Namensschilder, persönlichen Notizen, ausgefüllten Arbeitsblätter, Bildschirme oder vergleichbaren persönlichen Inhalte gezielt aufgenommen.
Fotografierende und filmende Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind, sind durch einen deutlich erkennbaren Ausweis, ein Festival-Lanyard oder eine vergleichbare Kennzeichnung kenntlich gemacht.
Vor Beginn geplanter Aufnahmen wird im jeweiligen Bereich möglichst zusätzlich mündlich oder durch sichtbare Hinweise informiert.
In allgemein zugänglichen Festivalbereichen können Übersichts- und Atmosphärenaufnahmen angefertigt werden. Hierzu können insbesondere gehören:
Aufnahmen des gesamten Veranstaltungsgeschehens,
Aufnahmen von Bühnen-, Vortrags- und Gemeinschaftsbereichen,
größere Gruppenaufnahmen,
Aufnahmen, bei denen einzelne Teilnehmende nicht gezielt hervorgehoben werden,
Aufnahmen, bei denen Personen lediglich als Teil des allgemeinen Festivalgeschehens erscheinen.
Diese Aufnahmen können zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:
Dokumentation des Festivals,
redaktionelle Berichterstattung über das durchgeführte Festival,
Information der Öffentlichkeit, der Festivalcommunity sowie von Kooperationspartnern,
Darstellung des Charakters und der Atmosphäre des Festivals,
interne Auswertung und Dokumentation.
Eine Verwendung für bezahlte Werbung, Werbeanzeigen, Verkaufsseiten, Plakate oder vergleichbare werbliche Kampagnen erfolgt bei erkennbar hervorgehobenen Personen nicht auf Grundlage dieses berechtigten Interesses, sondern grundsätzlich nur mit gesonderter Einwilligung.
Rechtsgrundlage für begrenzte Übersichts- und Atmosphärenaufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Das berechtigte Interesse des Veranstalters besteht darin, das Festival sachlich zu dokumentieren und über die Veranstaltung zu berichten.
Bei der Interessenabwägung werden insbesondere berücksichtigt:
die vorherige transparente Information der Teilnehmenden,
die Art und Größe der Veranstaltung,
der konkrete Aufnahmebereich,
die Erkennbarkeit einzelner Personen,
die Frage, ob eine Person lediglich Teil des Veranstaltungsgeschehens oder Hauptmotiv der Aufnahme ist,
der Inhalt und Kontext der Aufnahme,
die vorgesehene Veröffentlichung,
die Möglichkeiten, einer Aufnahme zu widersprechen,
der besonders persönliche Charakter einzelner Workshop- und Austauschformate.
Die Wertungen der §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz werden bei der Beurteilung der Veröffentlichung berücksichtigt.
Während der Workshops können durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte und entsprechend gekennzeichnete Personen Foto- und gegebenenfalls Videoaufnahmen angefertigt werden.
Die Aufnahmen können insbesondere der Dokumentation des Festivals, der redaktionellen Berichterstattung, der Darstellung der Festivalatmosphäre sowie der Kommunikation über gegenwärtige und zukünftige Veranstaltungen dienen.
Ob und in welchem Umfang während eines Workshops Aufnahmen stattfinden, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Workshopformat, dem Inhalt, der räumlichen Situation und den berechtigten Interessen der Teilnehmenden.
Der Veranstalter achtet darauf, dass persönliche Reflexionsprozesse, vertrauliche Gesprächssituationen und erkennbar sensible Momente besonders geschützt werden. Persönliche Notizen, ausgefüllte Arbeitsblätter, Namensschilder, Bildschirminhalte und vergleichbare persönliche Informationen werden nicht gezielt aufgenommen.
Einzelne Workshops, Workshopphasen oder räumliche Bereiche können vom Veranstalter oder von der jeweiligen Workshopleitung als aufnahmefrei bestimmt werden.
Über geplante Aufnahmen innerhalb eines Workshops wird vor Beginn oder spätestens beim Betreten des betreffenden Workshopbereichs in geeigneter Weise informiert. Die Information kann insbesondere durch einen Hinweis im Programm, einen Aushang am Eingang, eine mündliche Ankündigung oder eine entsprechend gekennzeichnete fotografierende beziehungsweise filmende Person erfolgen.
Teilnehmende, die nicht erkennbar aufgenommen werden möchten, können dies vor oder während des Workshops gegenüber der Workshopleitung, der fotografierenden Person oder dem Veranstaltungspersonal mitteilen.
Der Veranstalter wird diesen Wunsch bei den weiteren Aufnahmen berücksichtigen und im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren eine Möglichkeit anbieten, am Workshop teilzunehmen, ohne gezielt oder erkennbar aufgenommen zu werden. Dies kann insbesondere durch einen aufnahmefreien Sitz- oder Aufenthaltsbereich, eine entsprechende Positionierung im Raum oder eine vorübergehende Unterbrechung der Aufnahmen erfolgen.
Erkennbar hervorgehobene Porträt- und Nahaufnahmen, gestellte Einzelaufnahmen, Interviews, Testimonials sowie Aufnahmen für bezahlte Werbeanzeigen, Plakate, Verkaufsseiten oder vergleichbare Werbemittel werden grundsätzlich nur nach vorheriger gesonderter Einwilligung der betroffenen Person angefertigt beziehungsweise verwendet.
Persönliche Wortbeiträge, vertrauliche Gespräche und vergleichbare nichtöffentliche Äußerungen von Teilnehmenden werden nicht gezielt als Tonaufnahme aufgezeichnet. Eine gezielte Aufzeichnung solcher Äußerungen erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen.
Nichtöffentliche persönliche Äußerungen von Teilnehmenden werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet.
Tonaufnahmen von persönlichen Wortbeiträgen, Gesprächen oder Interviews erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Personen.
Folgende Aufnahmen werden grundsätzlich nur nach einer gesonderten Einwilligung angefertigt und verwendet:
erkennbare Porträt- oder Nahaufnahmen,
gestellte Einzel- oder Kleingruppenaufnahmen,
Interviews,
Testimonials und persönliche Empfehlungen,
Aufnahmen, bei denen eine bestimmte Person Hauptmotiv oder Blickfang ist,
Aufnahmen für bezahlte Werbeanzeigen,
Aufnahmen für Plakate, Flyer, Anzeigenmotive oder Verkaufsseiten,
Aufnahmen, die mit Namen, Zitaten oder persönlichen Angaben verbunden werden.
Vor der Einwilligung wird die betreffende Person insbesondere über folgende Punkte informiert:
die konkrete Aufnahme,
die beabsichtigten Nutzungszwecke,
die vorgesehenen Veröffentlichungsmedien,
die geplante Nutzungsdauer,
mögliche Empfänger,
das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung hat keine Auswirkungen auf den Ticketkauf, den Einlass oder die Teilnahme am Festival.
Das aktive Posieren vor einer Kamera kann eine Zustimmung zur konkreten Anfertigung einer erkennbaren Aufnahme darstellen. Für eine weitergehende werbliche Veröffentlichung oder die Verwendung als Testimonial wird dennoch eine dokumentierte gesonderte Einwilligung eingeholt.
Soweit die jeweilige Rechtsgrundlage und der konkrete Aufnahmezweck dies zulassen, können ausgewählte Foto- und Videoaufnahmen insbesondere in folgenden Medien und Zusammenhängen verwendet oder veröffentlicht werden:
auf den vom Veranstalter betriebenen Websites, Festival-, Informations-, Landing- und Ticketseiten,
in den vom Veranstalter betriebenen Social-Media-Auftritten und sonstigen digitalen Kommunikationskanälen, insbesondere auf Instagram, LinkedIn und Xing,
in Newslettern und elektronischen Festivalinformationen,
in redaktionellen Festivalrückblicken, Veranstaltungsdokumentationen und Präsentationen,
in Pressemitteilungen, Presseunterlagen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
in gedruckten Informations- und Kommunikationsmitteln des Veranstalters,
in Unterlagen und Präsentationen gegenüber Mitwirkenden, Kooperationspartnern, Förderern oder Sponsoren, soweit dies für die Festivaldokumentation und -kommunikation erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Die Veröffentlichung erkennbar hervorgehobener Porträts, Interviews, Testimonials oder vergleichbarer personenbezogener Werbeaufnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
Eine Verwendung für neue Zwecke, die von den vorstehend beschriebenen Zwecken nicht umfasst sind, erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht oder vorab eine weitere Einwilligung eingeholt wurde.
Durch eine Veröffentlichung im Internet können Aufnahmen weltweit abrufbar sein. Sie können von Dritten gespeichert, kopiert, geteilt oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters weiterverbreitet werden.
Bei Veröffentlichungen auf Instagram, LinkedIn und XING werden personenbezogene Daten außerdem durch die jeweiligen Plattformbetreiber in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet. Dabei kann eine Verarbeitung auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen.
Informationen zu den jeweiligen Plattformbetreibern, den möglichen Drittlandübermittlungen und den dafür eingesetzten Übermittlungsgrundlagen enthält Abschnitt 9. „Social-Media-Plattformen und Drittlandübermittlungen“ dieser Foto-, Film-, Ton- und Datenschutzinformation.
Verarbeitung durch Instagram, LinkedIn und XING
Der Veranstalter kann Foto- und Videoaufnahmen nach Maßgabe dieser Foto-, Film-, Ton- und Datenschutzinformation auf seinen aktuellen Profilen bei Instagram, LinkedIn und XING sowie künftigen Profilen bei anderen Plattformen veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung werden die jeweiligen Aufnahmen an den betreffenden Plattformbetreiber übermittelt. Übermittelt und verarbeitet werden können insbesondere:
Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind,
gegebenenfalls Namen, Funktionen, Zitate oder sonstige Angaben, soweit deren Veröffentlichung rechtlich zulässig ist,
der Inhalt und Zeitpunkt der Veröffentlichung,
Begleittexte, Markierungen und Verlinkungen sowie
Informationen über Reaktionen, Kommentare, Aufrufe und die Weiterverbreitung des jeweiligen Beitrags.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung und Veröffentlichung durch den Veranstalter ist die jeweils in dieser Information genannte Rechtsgrundlage. Dies kann insbesondere eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder – bei zulässigen Übersichts- und Atmosphärenaufnahmen – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein.
Die Plattformbetreiber verarbeiten die übermittelten Daten anschließend auch in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit. Sie können die Daten insbesondere zur Bereitstellung und Verbreitung der Inhalte, zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Dienste, zur Analyse der Plattformnutzung, zur Personalisierung von Inhalten und Werbung sowie für weitere in ihren jeweiligen Datenschutzbestimmungen beschriebene Zwecke verarbeiten.
Der Veranstalter hat keinen vollständigen Einfluss darauf, wie die Plattformbetreiber veröffentlichte Aufnahmen und damit verbundene Nutzungsdaten verarbeiten, miteinander verknüpfen, auswerten, speichern oder an weitere Empfänger übermitteln.
a) Instagram
Instagram ist ein Dienst der Meta-Unternehmensgruppe. Für Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum ist grundsätzlich verantwortlich:
Meta Platforms Ireland Limited
Merrion Road
Dublin 4
D04 X2K5
Irland
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Instagram und Meta, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzrichtlinie von Meta beziehungsweise Instagram: Datenschutzrichtlinie von Meta/Instagram
Meta kann personenbezogene Daten auch in den Vereinigten Staaten und in anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten. Meta Platforms, Inc. nimmt für bestimmte Datenkategorien, darunter Instagram-Daten, am EU-US Data Privacy Framework teil. Soweit dieser Angemessenheitsbeschluss nicht anwendbar ist, können Übermittlungen nach Angaben von Meta auf andere gesetzlich anerkannte Übermittlungsinstrumente, insbesondere Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, gestützt werden.
b) LinkedIn
Für Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum ist grundsätzlich verantwortlich:
LinkedIn Ireland Unlimited Company
Wilton Plaza
Wilton Place
Dublin 2
Irland
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch LinkedIn, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzrichtlinie von LinkedIn: Datenschutzrichtlinie von LinkedIn
LinkedIn verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nach eigenen Angaben auch in den Vereinigten Staaten und kann Daten an weitere Unternehmen der LinkedIn- beziehungsweise Microsoft-Unternehmensgruppe und an Dienstleister übermitteln. LinkedIn Corporation nimmt am EU-US Data Privacy Framework teil. Für bestimmte Übermittlungen verwendet LinkedIn nach eigenen Angaben außerdem Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
c) XING
Verantwortlicher für den Dienst XING ist:
New Work SE
Baumwall 7
20459 Hamburg
Deutschland
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch XING, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung von XING: Datenschutzerklärung von XING
Obwohl die New Work SE ihren Sitz in Deutschland hat, können personenbezogene Daten im Rahmen des XING-Dienstes auch an Empfänger oder Dienstleister außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden. Nach Angaben von XING erfolgen solche Übermittlungen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO, geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO – etwa der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission – oder einer im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen Ausnahme.
d) Veröffentlichung im Internet
Auf Social-Media-Plattformen veröffentlichte Aufnahmen können weltweit abrufbar sein. Andere Nutzerinnen und Nutzer können die Aufnahmen abhängig von den Funktionen der jeweiligen Plattform ansehen, kommentieren, teilen, kopieren, herunterladen oder außerhalb der Plattform weiterverbreiten.
Auch nach einer Löschung des ursprünglichen Beitrags durch den Veranstalter können Kopien weiterhin bei Plattformbetreibern, in Suchmaschinen, in Sicherungskopien oder bei anderen Nutzerinnen und Nutzern vorhanden sein. Der Veranstalter kann eine vollständige Entfernung aus diesen fremden Bereichen nicht gewährleisten.
e) Betroffenenrechte
Betroffene Personen können ihre datenschutzrechtlichen Rechte hinsichtlich der vom Veranstalter vorgenommenen Veröffentlichung gegenüber dem Veranstalter geltend machen:
Power of coaching
E-Mail: kontakt@itsmylifefestival.de">kontakt@itsmylifefestival.de
Dies gilt insbesondere für den Widerruf einer Einwilligung, einen Widerspruch gegen eine auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Verarbeitung sowie Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
Der Veranstalter wird eine Aufnahme nach einem wirksamen Widerruf oder einem begründeten Löschungs- oder Widerspruchsantrag aus den von ihm kontrollierten Social-Media-Profilen entfernen, soweit keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung besteht.
Soweit sich ein Anliegen auf die eigenständige Verarbeitung durch Instagram beziehungsweise Meta, LinkedIn oder XING bezieht, können die Betroffenenrechte zusätzlich unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Plattformbetreiber ausgeübt werden. Der Veranstalter hat regelmäßig keinen vollständigen Zugriff auf die Daten, die die Plattformbetreiber in eigener Verantwortung verarbeiten.
Teilnehmende können bereits beim Check-in oder jederzeit während des Festivals mitteilen, dass sie nicht erkennbar fotografiert oder gefilmt werden möchten.
Hierfür werden wir mindestens eine für unser Team sichtbare Lösungen anbieten, zum Beispiel: ein andersfarbiges Lanyard, ein gut erkennbarer Sticker, ein besonderes Festivalband oder eine Foto-Stopp-Karte.
Die Nutzung dieser Kennzeichnung ist freiwillig und muss nicht begründet werden. Sollte die Kennzeichnung nicht genutzt werden, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass der Wunsch, nicht erkennbar gefilmt oder fotografiert zu werden, für unser Team gegebenenfalls nicht erkennbar ist.
Die beauftragten Fotografierenden werden angewiesen, entsprechend gekennzeichnete Personen:
nicht gezielt zu fotografieren oder zu filmen,
nicht als Hauptmotiv aufzunehmen,
bei Gruppen- oder Übersichtsaufnahmen nach Möglichkeit nicht erkennbar abzubilden.
Die Kennzeichnung ist eine zusätzliche organisatorische Schutzmaßnahme. Sie ersetzt nicht die Pflicht des Veranstalters und der Fotografierenden, die jeweilige Aufnahmesituation eigenständig zu prüfen.
Teilnehmende können sich außerdem jederzeit direkt an die fotografierende Person oder an unsere Mitarbeitenden wenden.
Soweit eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Der Widerspruch kann vor, während oder nach dem Festival erklärt werden.
E-Mail: kontakt@itsmylifefestival.de">kontakt@itsmylifefestival.de
Vor Ort: unsere Mitarbeitenden vor Ort
Wird während des Festivals Widerspruch eingelegt, wird der Veranstalter im Rahmen des organisatorisch Möglichen dafür sorgen, dass die betreffende Person künftig nicht gezielt aufgenommen wird.
Bezieht sich der Widerspruch auf eine bereits angefertigte oder veröffentlichte Aufnahme, sollte die betroffene Person möglichst folgende Angaben machen, damit die Aufnahme gefunden werden kann:
Beschreibung der Aufnahme,
ungefährer Aufnahmezeitpunkt,
Aufnahmeort oder Workshop,
Beschreibung der getragenen Kleidung,
Link, Screenshot oder Fundstelle der Veröffentlichung.
Diese Angaben sind freiwillig, können die Bearbeitung aber erheblich erleichtern.
Nach Eingang des Widerspruchs wird geprüft, ob zwingende schutzwürdige Gründe für eine weitere Verarbeitung bestehen. Soweit keine vorrangigen Gründe vorliegen, wird die Aufnahme nicht weiterverwendet beziehungsweise aus den vom Veranstalter kontrollierten Onlinekanälen entfernt.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann gerichtet werden an:
Power of coaching, Quastenhornweg 26, 14089 Berlin
E-Mail: kontakt@itsmylifefestival.de">kontakt@itsmylifefestival.de
Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist, nicht berührt.
Nach einem wirksamen Widerruf wird die betreffende Aufnahme nicht mehr für neue Veröffentlichungen oder Produktionen verwendet und aus den vom Veranstalter kontrollierten Onlinekanälen entfernt, soweit keine andere Rechtsgrundlage oder gesetzliche Pflicht zur weiteren Verarbeitung besteht.
Bereits hergestellte und verbreitete Druckerzeugnisse, beispielsweise Flyer, Broschüren oder Plakate, können regelmäßig nicht zurückgerufen werden. Sie werden nach dem Widerruf jedoch nicht neu produziert oder erneut aufgelegt.
Der Veranstalter kann nicht vollständig verhindern, dass bereits öffentlich zugängliche Aufnahmen von Dritten gespeichert, kopiert, geteilt oder außerhalb seines Einflussbereichs weiterverbreitet wurden.
Private Fotoaufnahmen durch Teilnehmende sind ausschließlich zulässig, wenn:
kein Workshop oder persönliches Austauschformat gestört wird,
alle erkennbar aufgenommenen Personen einverstanden sind,
keine persönlichen Arbeitsergebnisse oder vertraulichen Inhalte aufgenommen werden,
die Rechte von Workshopleitenden, Referierenden und anderen Mitwirkenden beachtet werden,
die Aufnahme nicht gewerblich verwendet wird.
Während der Workshops können durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte und entsprechend gekennzeichnete Personen Foto- und gegebenenfalls Videoaufnahmen angefertigt werden (siehe auch 6. dieses Dokuments).
Tonaufnahmen, Mitschnitte von Gesprächen und Livestreams sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters und sämtlicher betroffener Personen untersagt.
Eine Veröffentlichung privater Aufnahmen in sozialen Netzwerken, Messengergruppen oder anderen Medien darf nur erfolgen, wenn hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht. Die bloße Zustimmung zur Anfertigung eines Fotos beinhaltet nicht automatisch die Zustimmung zu dessen Veröffentlichung.
Teilnehmende sind für die von ihnen selbst angefertigten und veröffentlichten Aufnahmen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich eigenständig verantwortlich.
Das Tragen und Verwenden von Smart-Brillen sowie anderen am Körper getragenen oder unauffällig einsetzbaren Geräten mit Kamera-, Mikrofon-, Livestream- oder Aufzeichnungsfunktion ist während des Festivals grundsätzlich nicht gestattet.
Das Verbot umfasst insbesondere:
Smart-Brillen,
Kamerabrillen,
Kameraanstecker,
körpernah getragene Minikameras,
dauerhaft aufnahmebereite Wearables,
versteckte Mikrofone und Diktiergeräte,
Geräte, die Bild oder Ton automatisch an Server, Cloud-Dienste oder andere Personen übertragen.
Entsprechende Geräte dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie vollständig ausgeschaltet und so in einer Tasche oder einem geschlossenen Behältnis verstaut sind, dass Aufnahmen und Übertragungen ausgeschlossen sind.
Das bloße Ausschalten oder Verdecken einer sichtbaren Aufnahmeleuchte genügt nicht, wenn das Gerät weiterhin getragen wird und eine Aufnahmefunktion nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit andere Personen erkennbar oder hörbar aufgenommen werden könnten, ist zusätzlich deren Zustimmung erforderlich.
Bei einem begründeten Verdacht auf eine Aufnahme oder Übertragung kann das Veranstaltungspersonal verlangen, dass das Gerät:
unverzüglich abgenommen,
vollständig ausgeschaltet und
sicher verstaut wird.
Der Veranstalter und sein Personal nehmen keine eigenmächtige Durchsuchung des Geräts oder der darauf gespeicherten Dateien vor.
Wird eine entsprechende Anweisung verweigert oder werden entgegen dem Verbot Aufnahmen angefertigt, kann nach Maßgabe der Festival-AGB der Einlass verweigert oder die betreffende Person vom Festival ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter kann verlangen, dass eine unzulässige Aufnahme unverzüglich beendet, nicht veröffentlicht und von der aufnehmenden Person gelöscht wird. Gesetzliche Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Einschaltung zuständiger Behörden bleiben unberührt.
Medizinische und beeinträchtigungsbedingte Hilfsmittel
Wird eine Smart-Brille oder ein vergleichbares Gerät aufgrund einer Beeinträchtigung oder aus medizinischen Gründen als notwendiges Hilfsmittel verwendet, soll dies dem Veranstalter möglichst vor dem Festival mitgeteilt werden.
Der Veranstalter sucht gemeinsam mit der betreffenden Person nach einer angemessenen und diskriminierungsfreien Lösung.
Nicht erforderliche Kamera-, Mikrofon-, Speicher-, Analyse- und Übertragungsfunktionen müssen grundsätzlich deaktiviert bleiben. Die konkrete Regelung richtet sich nach der technischen Funktionsweise des Hilfsmittels und den berechtigten Schutzinteressen der übrigen Teilnehmenden.
Der Veranstalter kann professionelle Fotografierende, Filmteams, Kommunikationsagenturen oder technische Dienstleister einsetzen.
Soweit diese ausschließlich nach den dokumentierten Weisungen des Veranstalters handeln, werden sie datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter oder als weisungsgebundene Hilfspersonen eingesetzt. Soweit erforderlich, werden entsprechende Verträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Die beauftragten Personen werden insbesondere verpflichtet:
diese Foto- und Datenschutzinformation zu beachten,
aufnahmefreie Bereiche zu respektieren,
erkennbare Widersprüche zu berücksichtigen,
Aufnahmen sicher zu speichern,
Aufnahmen nicht für eigene Zwecke zu verwenden,
Daten nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben,
nicht ausgewähltes Material fristgerecht zu löschen.
Eigenständig tätige Presse- und Medienvertreter können für ihre Aufnahmen datenschutzrechtlich selbst verantwortlich sein. Sie müssen deutlich als Presse- oder Medienvertreter erkennbar sein und die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben eigenständig beachten.
Aufnahmen können – abhängig von Zweck und Rechtsgrundlage – folgenden Empfängern oder Empfängerkategorien zugänglich gemacht werden:
zuständige Beschäftigte und Beauftragte des Veranstalters,
beauftragte Fotografierende und Filmteams,
Kommunikations-, Grafik- und Werbeagenturen,
Hosting-, Cloud- und IT-Dienstleister,
Druckereien und Produktionsdienstleister,
Betreiber der vom Veranstalter genutzten Social-Media-Plattformen,
Presse- und Medienvertreter bei einer vorgesehenen Presseweitergabe,
Kooperationspartner, soweit dies ausdrücklich angekündigt wurde und rechtlich zulässig ist.
Eine Weitergabe zu anderen Zwecken oder ein Verkauf personenbezogener Aufnahmen findet nicht statt.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen werden nur so lange gespeichert und verwendet, wie dies für die in dieser Information genannten Zwecke erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage für die weitere Speicherung besteht.
Nicht für eine weitere Verwendung ausgewähltes Rohmaterial wird nach Abschluss der Sichtung und Bearbeitung gelöscht. Die Auswahl soll grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Festival abgeschlossen werden.
Ausgewählte Aufnahmen, die der Dokumentation, redaktionellen Berichterstattung oder Öffentlichkeitsarbeit des Festivals dienen, können gespeichert und verwendet werden, solange sie für diese Zwecke erforderlich und verhältnismäßig sind. Der Veranstalter überprüft mindestens alle drei Jahre, ob die weitere Speicherung und Verwendung noch erforderlich ist.
Aufnahmen, die auf Grundlage einer Einwilligung verwendet werden, werden bis zum Wegfall des angegebenen Zwecks, bis zum Ablauf einer in der Einwilligung genannten Frist oder bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert. Nach einem Widerruf werden sie nicht mehr für neue Veröffentlichungen verwendet und aus den vom Veranstalter kontrollierten Onlineangeboten entfernt, soweit keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Verarbeitung besteht.
Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Bereits zur Löschung vorgesehene Aufnahmen können vorübergehend noch in technischen Sicherungskopien enthalten sein. Sie werden im Rahmen der regelmäßigen Lösch- und Überschreibungszyklen entfernt und bis dahin nicht mehr aktiv verwendet.
Der Veranstalter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Aufnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
beschränkte Zugriffsberechtigungen,
sichere Speichersysteme,
passwortgeschützte Übertragungswege,
Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit,
Lösch- und Berechtigungskonzepte,
Schutz vor unbefugter Veröffentlichung oder Weitergabe.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO,
Recht auf Widerruf einer Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO.
Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine Nachricht an:
kontakt@itsmylifefestival.de">kontakt@itsmylifefestival.de
Bei einem Antrag kann der Veranstalter zusätzliche Informationen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Identität der antragstellenden Person zu bestätigen und eine Offenlegung von Daten gegenüber unberechtigten Personen zu verhindern.
Soweit die Verarbeitung von Foto- oder Videoaufnahmen auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben betroffene Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
Nach einem Widerspruch werden die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, der Veranstalter kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch kann an kontakt@itsmylifefestival.de">kontakt@itsmylifefestival.de gerichtet oder während des Festivals bei den Mitarbeitenden des Veranstalters erklärt werden.
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Sofern der Veranstalter seinen Sitz in Berlin hat, ist grundsätzlich zuständig:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59–61
10555 Berlin
Telefon: +49 30 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Betroffene Personen können sich auch an eine andere für sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet im Zusammenhang mit den Festivalaufnahmen nicht statt.
Diese Foto-, Film-, Ton- und Datenschutzinformation wird angepasst, wenn sich die eingesetzten Aufnahmeverfahren, Nutzungszwecke, Veröffentlichungsmedien, Dienstleister oder rechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern.
Die beim Festival geltende Fassung ist unter Datenschutzseite abrufbar und wird zusätzlich am Veranstaltungsort zugänglich gemacht.